Elternbeirat
In jeder Kindertageseinrichtung werden zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Trägern die Elternversammlung, der Elternbeirat und der Rat der Kindertageseinrichtung gebildet.
Der Elternbeirat wird einmal im Jahr von der Elternvollversammlung gewählt und bildet mit den Trägervertretern und Mitarbeitern gemeinsam den Rat der Tageseinrichtung.
(§9KiBiz) Entscheidet sich die Vollversammlung für eine Wahl auf Gruppenebene, werden für jede Gruppe je ein(e) VetreterIn und StellvertreterIn gewählt.
Die vier Vertreter bilden den Elternbeirat. Er ist wichtiger Bestandteil der Mitbestimmung.
Die Mitwirkungsgremien sollen die Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem Träger und dem pädagogischen Personal sowie das Interesse der Eltern für die Arbeit der Einrichtung fördern.